Zitierungen von § 51 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76g SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (vom 01.01.2021)
...  (2) Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3 ; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten sind auch Kalendermonate mit ...
§ 77 SGB VI Zugangsfaktor (vom 01.01.2021)
... Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 ...
§ 244 SGB VI Anrechenbare Zeiten (vom 01.01.2021)
... angerechnet. Zeiten vor dem 1. Januar 2001, für die der Bezug von Leistungen nach § 51 Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe a mit Ausnahme der Arbeitslosenhilfe oder nach Buchstabe b glaubhaft gemacht ist, werden auf die ... auch Kalendermonate mit Zeiten vor dem 1. Januar 1984, für die der Bezug von Leistungen nach § 51 Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe b glaubhaft gemacht ist. Absatz 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Zeiten des ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 23 ALG Berechnung der Renten (vom 01.01.2023)
... wenn für mindestens 18 Jahre Beiträge nach Nummer 1 vorhanden sind, 2. nach § 51 Abs. 3a und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Wartezeit von 45 Jahren anrechenbare Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... liegt. (2) Grundrentenzeiten sind Kalendermonate mit anrechenbaren Zeiten nach § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3 ; § 55 Absatz 2 gilt entsprechend. Grundrentenzeiten sind auch Kalendermonate mit ... auch Kalendermonate mit Zeiten vor dem 1. Januar 1984, für die der Bezug von Leistungen nach § 51 Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe b glaubhaft gemacht ist. Absatz 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Zeiten des Bezugs von ...

Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 20 HBeglG 2011 Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes
... 2007 (BGBl. I S. 554) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 17 werden in § 51 Absatz 3a Nummer 1 die Wörter „und Arbeitslosengeld II" gestrichen. 2. ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte." 17. Nach § 51 Abs. 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: „(3a) Auf die Wartezeit von 45 ... Erwerbsfähigkeit und bei Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die ...
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... mitarbeitende Familienangehörige nach § 1 gezahlt sind, 2. nach § 51 Abs. 3a und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Wartezeit von 45 Jahren anrechenbare ...

RV-Leistungsverbesserungsgesetz
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787
Artikel 1 RV-LVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben." 2. § 51 Absatz 3a wird wie folgt gefasst: „(3a) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden ... angerechnet. Zeiten vor dem 1. Januar 2001, für die der Bezug von Leistungen nach § 51 Absatz 3a Nummer 3 Buchstabe a mit Ausnahme der Arbeitslosenhilfe oder nach Buchstabe b glaubhaft ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die Angabe „§ 44" durch die Angabe „§ 64" ersetzt. 5. § 51 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...


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