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Zitierungen von § 52 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 SGB VI Anrechenbare Zeiten (vom 01.07.2020)
... mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet. Kalendermonate nach § 52 werden nicht angerechnet. (3) Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle ...
§ 77 SGB VI Zugangsfaktor (vom 01.01.2021)
... Hinterbliebenenrenten, deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe anzuwenden, ...
§ 151a SGB VI Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt (vom 01.07.2020)
... Wartezeitauskunft zu der beantragten Rente einschließlich der Wartezeiterfüllung nach § 52 , 9. die zuständigen Einzugsstellen mit Angabe des jeweiligen Zeitraums.  ...
§ 244a SGB VI Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (vom 01.01.2013)
... einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung sind vor Anwendung von § 52 Absatz 1 oder 1a gesondert zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 17 ALG Anrechenbare Zeiten (vom 01.10.2009)
... Monate abgezogen, soweit sie bereits auf die Wartezeit anrechenbar sind. § 52 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt ...

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... und Rentensplitting". b) In den Angaben zu den §§ 8, 52 und 76c werden jeweils die Wörter „unter Ehegatten" gestrichen. c) ... Lebenspartner und als Ehegatte auch der Lebenspartner." 6. § 52 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 4 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die im Rahmen betrieblicher Berufsbildung beschäftigt sind." 3. In § 52 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „wird" am Satzende durch das Wort „werden" ... zu der beantragten Rente einschließlich der Wartezeiterfüllung nach § 52 , 9. die zuständigen Einzugsstellen mit Angabe des jeweiligen ...

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 52 wird das Wort „versicherungsfreier" gestrichen. b) In der Angabe zu § ... 1 wird die Angabe „400" durch die Angabe „450" ersetzt. 6. § 52 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung sind vor Anwendung von § 52 Absatz 1 oder 1a gesondert zu ermitteln." 23a. Dem § 252 wird folgender ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich". 2. § 52 Abs. 1 Satz 1 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Ist ein ...
Artikel 9 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... sind." d) Folgender Satz wird angefügt: „§ 52 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend." 3. ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... deren Berechnung 40 Jahre mit den in § 51 Abs. 3a und 4 und mit den in § 52 Abs. 2 genannten Zeiten zugrunde liegen, sind die Absätze 2 und 3 mit der Maßgabe ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Kalendermonate nach § 52 werden nicht angerechnet." b) In Absatz 4 werden nach dem Wort ...