Zitierungen von § 203 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 203 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 286 SGB VI Versicherungskarten
... gezahlt worden sind, ist die Beschäftigungszeit als Beitragszeit anzuerkennen. (6) § 203 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1. Januar 1973 mit der Maßgabe, dass es einer Eintragung in die ...


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