... der Bereichsnummer in der Versicherungsnummer. (2) Solange nach den §§ 228a, 228b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch unterschiedliche Bezugsgrößen gelten, sind die ...
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
... der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 in Verbindung mit § 228b des Sechsten Buches ) ergibt; die Veränderungsraten werden jeweils bestimmt, indem der Faktor für die ...
... -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1)" ersetzt. 8. In § 228b werden die Wörter „Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
... der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 in Verbindung mit § 228b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) ergibt; die Veränderungsraten werden jeweils bestimmt, ... Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 in Verbindung mit § 228b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) verändern." (8) Das Zwölfte Buch ...
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
... b) Die Angabe zu § 228b wird wie folgt gefasst: „§ 228b (weggefallen)". ... b) Die Angabe zu § 228b wird wie folgt gefasst: „ § 228b (weggefallen) ". c) Die Angabe zu § ... 10. § 228a wird aufgehoben. 11. In § 228b werden die Wörter „Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse im ... bis einschließlich 31. Dezember 2024" ersetzt. 12. § 228b wird aufgehoben. 13. In § 254b Absatz 1 werden die ...
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
... der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 in Verbindung mit § 228b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ) ergibt; die Veränderungsraten werden jeweils bestimmt, indem der Faktor für die ...
... Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2 in Verbindung mit § 228b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) verändern. (2) Die Bundesregierung ...