Zitierungen von § 317 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 317 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz (FANG)
G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93; zuletzt geändert durch Artikel 303 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 FANG
... maßgebend, die bei erstmaliger Feststellung der Rente anzuwenden waren, soweit § 317 Abs. 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nichts anderes bestimmt. (5) § 22 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 6 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... für Kinderzuschüsse zu Renten nach § 270 entstehen." 15. Dem § 317 Abs. 2a wird folgender Satz angefügt: „Satz 2 gilt auch bei ...

Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1202
Artikel 5 EUSozSichAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... das Ergebnis der Überprüfung einer Bescheinigung E 101." 20. § 317 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „die ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 3 AufenthGuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 317 folgende Angabe zu § 317a eingefügt: „§ 317a ... der Schweiz sind," gestrichen. b) Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 317 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „, der ... Schweiz sind," gestrichen. bb) Satz 3 wird aufgehoben. 6. Nach § 317 wird folgender § 317a eingefügt: „§ 317a Neufeststellung  ...


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