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Zitierungen von Anlage 13 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 256b SGB VI Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten
... berücksichtigt, die sich 1. nach Einstufung der Beschäftigung in eine der in Anlage 13 genannten Qualifikationsgruppen und 2. nach Zuordnung der Beschäftigung zu einem ...
§ 256c SGB VI Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungsgrundlage
... maßgebend, die sich a) nach Einstufung der Beschäftigung in eine der in Anlage 13 genannten Qualifikationsgruppen und b) nach Zuordnung der Beschäftigung zu einem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
§ 13 BerRehaG Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
... ergebenden Werte und 2. für Zeiten nach dem 31. Dezember 1949 die sich aus den Anlagen 13 und 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ergebenden und um 20 vom Hundert erhöhten ...
§ 22 BerRehaG Inhalt der Bescheinigung (vom 01.01.2019)
... für Verfolgungszeiten vor dem 1. Januar 1950, b) Qualifikationsgruppe nach Anlage 13 und den Bereich nach Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch für Verfolgungszeiten nach ...

Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8 FRG
... der sich dadurch ergibt, daß 1. der Berechtigte in eine der in der Anlage 13 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch genannten Qualifikationsgruppen eingestuft, 2. die ...

Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Artikel 2 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1663; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3242
§ 38 Art2RÜG Durchschnittseinkommen für Zusatzrenten
... 600 Mark monatlich zugrunde gelegt, der sich aus den Durchschnittsverdiensten der Anlagen 13 und 14, geteilt durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ergibt, ...