Zitierungen von § 120f SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120f SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entschieden werden." 10. In § 120f Absatz 2 wird in Nummer 2 der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 3 ...

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... durch das Wort „dem" ersetzt. 3. In § 120f Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „die" die Wörter „bis zum 30. Juni 2024" ... Deutschland noch nicht hergestellt sind," gestrichen. 4. § 120f Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Als Anrechte gleicher Art im Sinne des § 10 ...


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