Artikel 3 - Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen (BioKraftFÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1804, 3108 (Nr. 41); Geltung ab 21.07.2009, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Juli 2009 EEWärmeG Anlage

In Nummer II.2 Buchstabe b Satz 1 der Anlage zu dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658) werden die Angabe „23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)" durch die Angabe „15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804)" sowie das Wort „Erzeugung" durch das Wort „Produktion" ersetzt und vor dem Wort „Anforderungen" die Wörter „ökologischen und sozialen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BioKraftFÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioKraftFÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 2 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
... Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bremen)
B. v. 27.01.2011 BGBl. I S. 63
Bekanntmachung LRAbwBek
... vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) geändert worden ist a) § ...


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