§ 19 Wahlvorschläge
Die Wahlberechtigten können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens Vorschläge beim Wahlvorstand einreichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unterstützt werden. Der Wahlvorschlag bedarf der Zustimmung des Vorgeschlagenen oder der Vorgeschlagenen. Der Wahlvorstand entscheidet über die Zulassung zur Wahl.
interne Verweise§ 18 WMVO Wahlausschreiben ... Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag unterstützt werden muss (§ 19 Satz 2), 8. den Hinweis, dass die Stimmabgabe an die Wahlvorschläge ...
§ 39b WMVO Wahlen und Amtszeit (vom 30.12.2016) ... Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten die §§ 14 bis 28 entsprechend. (3) Für die Amtszeit der Frauenbeauftragten und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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