Änderung § 3 WMVO vom 30.12.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 22 BTHG am 30. Dezember 2016 und Änderungshistorie der WMVO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 WMVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2016 geltenden Fassung
§ 3 WMVO n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Zahl der Mitglieder des Werkstattrats


(Text alte Fassung)

(1) Der Werkstattrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel 200 bis 400 Wahlberechtigten aus fünf Mitgliedern, in Werkstätten mit in der Regel mehr als 400 Wahlberechtigten aus sieben Mitgliedern.

(Text neue Fassung)

(1) Der Werkstattrat besteht in Werkstätten mit in der Regel

1. bis zu
200 Wahlberechtigten aus drei Mitgliedern,

2. 201
bis 400 Wahlberechtigten aus fünf Mitgliedern,

3. 401 bis 700 Wahlberechtigten aus sieben Mitgliedern,

4. 701 bis 1.000 Wahlberechtigten aus neun Mitgliedern,

5. 1.001 bis 1.500 Wahlberechtigten aus elf Mitgliedern und

6.
mehr als 1.500 Wahlberechtigten aus 13 Mitgliedern.

(2) Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed