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Artikel 4 - Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (4. SprengGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann das Sprengstoffgesetz und die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der ab 1. Januar 2010 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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