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Artikel 5 - Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (4. SprengGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Oktober 2009 in Kraft.

(2) Artikel 3 Absatz 4 und 5 mit Ausnahme der Buchstaben o und p sowie Absatz 6 und 7 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 27 sowie Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe o und p treten am 1. Januar 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2009.

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