(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Artikel
3 Absatz 4 und 5 mit Ausnahme der Buchstaben o und p sowie Absatz 6 und 7 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel
1 Nummer 27 sowie Artikel
3 Absatz 5 Buchstabe o und p treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2009.