Artikel 1a - Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften (DlRLUG k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung des FGG-Reformgesetzes


Artikel 1a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2009 FGG-RG Artikel 92

Artikel 92 des FGG-Reformgesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1a Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a DlRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DlRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 DlRLUG Inkrafttreten
... 2009 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 3, § 6c in Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 1a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 7a tritt am 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 8 RAuNOBRÄndG Änderung des FGG-Reformgesetzes
... FGG-Reformgesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), wird wie folgt geändert: 1. ...


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