Zitierungen von § 9 TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 TabStG Beförderungen (Allgemeines) (vom 13.02.2023)
... Dies gilt für Beförderungen unter Steueraussetzung an Begünstigte ( § 9 ) entsprechend, soweit nicht nach § 9 Absatz 3 andere Dokumente anstelle der ... unter Steueraussetzung an Begünstigte (§ 9) entsprechend, soweit nicht nach § 9 Absatz 3 andere Dokumente anstelle der Freistellungsbescheinigung zugelassen worden sind. (3) ...
§ 11 TabStG Beförderungen im Steuergebiet (vom 13.02.2023)
...  2. in Betriebe von Verwendern (§ 31) oder 3. zu Begünstigten ( § 9 ) im Steuergebiet. (2) Wenn Steuerbelange gefährdet ... (§ 31) in seinen Betrieb aufzunehmen oder 3. vom Begünstigten ( § 9 ) zu übernehmen. (4) In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung ...
§ 12 TabStG Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten (vom 13.02.2023)
... b) in Betriebe von registrierten Empfängern oder c) zu Begünstigten ( § 9 ) im Steuergebiet; 3. durch das Steuergebiet. (2) In ... dann anzuwenden, wenn Tabakwaren, die für Steuerlager im Steuergebiet oder Begünstigte ( § 9 ) im Steuergebiet bestimmt sind, über einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. ... seinen Betrieb im Steuergebiet aufzunehmen oder 6. vom Begünstigten ( § 9 ) zu übernehmen. (5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 beginnt ...
§ 35 TabStG Besondere Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... Artikel 15 des Ergänzungsabkommens oder cc) nach den Artikeln III bis VI des in § 9 Absatz 1 Nummer 3 genannten Abkommens vom 15. Oktober 1954 gewährten Steuerentlastungen ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
 
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Zitat in folgenden Normen

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 15 TabStV Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung (vom 13.02.2023)
...  (2) Zuständiges Hauptzollamt ist für Begünstigte 1. nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes das Hauptzollamt, das für den Sitz der amtlichen Beschaffungsstelle oder der ... zur Erteilung des Auftrages berechtigt ist, örtlich zuständig ist, 2. nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes das Hauptzollamt, das für den Sitz der internationalen Einrichtung örtlich ... 6 der Freistellungsbescheinigung wird abgesehen, wenn eine ausländische Truppe im Sinn des § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes Tabakwaren unter Steueraussetzung empfängt. An ihre Stelle tritt eine ... (6) Werden Tabakwaren, die nach den Absätzen 1 bis 5 von Begünstigten nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 des Gesetzes unter Steueraussetzung empfangen wurden, an Dritte abgegeben, entsteht die Steuer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... „(6) Werden Tabakwaren, die nach den Absätzen 1 bis 5 von Begünstigten nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 des Gesetzes unter Steueraussetzung empfangen wurden, an Dritte abgegeben, entsteht die Steuer ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022)
...  g) Die bisherigen Nummern 11 und 12 werden die Nummern 13 und 14. 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 3 Absatz 7, § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 4, § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 5, § 12 Absatz 6, § 14 Absatz 7, § ...


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