interne Verweise§ 15 SchaumwZwStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 13.02.2023) ... Die Steuerschuldner nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 erste Alternative und Nummer 3 haben über Schaumwein, für den in einem Monat die Steuer entstanden ist, spätestens ... Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (2) Die Steuerschuldner nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort ...
§ 22a SchaumwZwStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf steht. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 14 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen ... des Absatzes 1 Nummer 5: derjenige, der den Schaumwein in Besitz hält. § 14 Absatz 6 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ...
§ 23a SchaumwZwStG Verwender (vom 13.02.2023) ... wird oder dieser nicht mehr zugeführt werden kann, es sei denn, es liegt ein Fall des § 14 Absatz 3 vor. Kann der Verbleib des Schaumweins nicht festgestellt werden, so gilt er als nicht der ...
§ 24 SchaumwZwStG Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023) ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass 1. der Schaumwein in der Annahme befördert wurde, dass für ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zitat in folgenden NormenSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 29 SchaumwZwStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung (vom 13.02.2023) ... und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. (4) In den Fällen des § 14 Absatz 4 des Gesetzes gelten hinsichtlich der Nachweisführung die §§ 21 und 28 entsprechend. ... der Nachweisführung die §§ 21 und 28 entsprechend. Die Frist nach § 14 Absatz 4 Satz 4 des Gesetzes beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Feststellung der ...
§ 30 SchaumwZwStV Steueranmeldung (vom 01.11.2022) ... amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Das Hauptzollamt kann Steuerschuldnern nach § 14 Absatz 5 Nummer 2 des Gesetzes auf Antrag die Abgabe einer für einen Kalendermonat zusammengefassten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022) ... „(§ 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 4)" ein Komma eingefügt. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „nach § 14 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „nach § 14 Absatz 5 Satz 1" ersetzt. ... die Wörter „nach § 14 Absatz 4 Satz 1" durch die Wörter „nach § 14 Absatz 5 Satz 1" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „nach § 14 ... 14 Absatz 5 Satz 1" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" durch die Wörter „nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zweite ... 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" durch die Wörter „nach § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4 sowie Satz 3" ersetzt. 13. Die Angabe zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst: ... unrechtmäßigen Eingang" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 14 Absatz 5" durch die Angabe „§ 14 Absatz 6" ersetzt. c) In Absatz ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 14 Absatz 5" durch die Angabe „ § 14 Absatz 6" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort ... befindet, aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf steht. Für Satz 1 Nummer 2 gilt § 14 Absatz 3 entsprechend. (3) Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen 1. des ... 5. des Absatzes 1 Nummer 5: derjenige, der den Schaumwein in Besitz hält. § 14 Absatz 6 gilt entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch ... werden, dass der Steuerschuldner innerhalb von vier Monaten ab der Entstehung der Steuer nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 nachweist, dass 1. der Schaumwein in der Annahme befördert wurde, dass für ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009) ... 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 6, § 13 Absatz 7, § 14 Absatz 6, § 15 Absatz 3, § 18 Absatz 5, § 19 Absatz 3, § 20 Absatz 6, § ...
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