Zitierungen von § 33 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32 SchaumwZwStG Begriffsbestimmung (vom 13.02.2023)
... 1 Absatz 3 und 4, 2. § 2 Absatz 3 bis 5 sowie 3. vorbehaltlich des § 33 bei Beförderungen von Wein aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten die ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
 
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Zitat in folgenden Normen

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 46 SchaumwZwStV Steuerlagerinhaber (vom 01.07.2021)
... als 1.000 Hektoliter Wein pro Weinwirtschaftsjahr (kleine Weinerzeuger) haben die Anzeige nach § 33 Absatz 2 des Gesetzes spätestens eine Woche vor der erstmaligen Beförderung abzugeben. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
...  „§ 23a Verwender". b) In der Angabe zu § 33 werden die Wörter „und in andere" durch ein Komma und die Wörter „in ... anzuwenden: 1. § 1 Absatz 3 und 4 sowie 2. vorbehaltlich des § 33 bei Beförderungen von Wein aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten die ... die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7." 5. § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Beförderungen aus anderen, in andere ... und 21 Absatz 7." 5. § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten (1) ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 2, § 25 Absatz 4, § 28, jeweils auch in Verbindung mit § 29 Absatz 3, § 33 Absatz 7, § 34 Absatz 3; 4. Artikel 4 § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3, § ...


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