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§ 20 - Biersteuergesetz (BierStG)

Artikel 4 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1908 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-6-4 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken



(1) 1Im Sinne dieses Abschnitts wird Bier zu gewerblichen Zwecken geliefert, wenn es aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines Mitgliedstaats in einen anderen Mitgliedstaat befördert und

1.
an eine Person geliefert wird, die keine Privatperson ist, oder

2.
an eine Privatperson geliefert wird, sofern die Beförderung nicht unter § 19 oder § 21 fällt.

2Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken darf Bier nur von einem zertifizierten Versender zu einem zertifizierten Empfänger befördert werden. 3Davon unbeschadet können zertifizierte Empfänger außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommenes Bier in das Steuergebiet verbringen oder verbringen lassen.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens Vorschriften zu Absatz 1 zu erlassen.



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Frühere Fassungen von § 20 BierStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 2 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
aktuell vorher 01.07.2011Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
aktuellvor 01.07.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 BierStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BierStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BierStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20c BierStG Beförderungen (vom 13.02.2023)
... nach Artikel 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Bier darf in den Fällen des § 20 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten; 2. ...
§ 22 BierStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... ordnungsgemäß beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 20 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 20a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ...
§ 22a BierStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... Absatzes 2 1. in den Fällen der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von Bier zu ... 2. in den Fällen der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 3 mit dem Verbringen oder Verbringenlassen des außerhalb des Steuergebietes in Empfang ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
Zitat in folgenden Normen

Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 1 BierStV Begriffsbestimmungen (vom 13.02.2023)
... von Bier unter Steueraussetzung oder an Lieferungen von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes beteiligt sind, elektronische Meldungen über Bewegungen von Bier mit der ... oder zu Beginn, während oder nach der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes angewendet wird, wenn das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem ...
§ 34 BierStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 01.11.2022)
... widerleglich vermutet, dass das Bier zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet geliefert wird ( §§ 20 bis 20c des Gesetzes). (2) Die Weitergabe von Bier, auch wenn sie unentgeltlich ...
§ 35 BierStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Bier in das Steuergebiet, wenn dieses nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. (2) ... gilt auch für das Verbringen oder Verbringenlassen von Bier in das Steuergebiet, wenn es nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das ...
§ 35e BierStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... von Bier in das Steuergebiet steht der Aufnahme nach Satz 1 gleich, sofern das Bier nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 2 8. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten" d) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". ... d) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". e) Nach der Angabe zu § 20 werden die ... „§ 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". e) Nach der Angabe zu § 20 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 20a Zertifizierte ... freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten". 18. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken  ... andere Mitgliedstaaten". 18. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken (1) Im Sinne dieses Abschnitts wird Bier zu ... zur Sicherung des Steueraufkommens Vorschriften zu Absatz 1 zu erlassen." 19. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a bis 20c eingefügt: „§ 20a ... nach Artikel 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Bier darf in den Fällen des § 20 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten;  ... beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 20 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 20a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ... Absatzes 2 1. in den Fällen der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von Bier zu ... 2. in den Fällen der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 3 mit dem Verbringen oder Verbringenlassen des außerhalb des Steuergebietes in Empfang ... 2 oder § 20c Absatz 4" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „ § 20 Absatz 4 oder § 21 Absatz 4 Satz 1 und 5 oder Absatz 7 Satz 1 eine Anzeige nicht" durch die ...
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... l) Die Angabe zu Abschnitt 13 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes". m) Die Angabe zu § 35 wie folgt gefasst:  ... von Bier unter Steueraussetzung oder an Lieferungen von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes beteiligt sind" ersetzt. c) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: ... „oder zu Beginn, während oder nach der Lieferung von Bier zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes" eingefügt. f) Nummer 8 wird Nummer 7 und wird wie folgt ... a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und die Wörter „befördert wird ( § 20 des Gesetzes)" werden durch die Wörter „geliefert wird (§§ 20 bis 20c ... wird (§ 20 des Gesetzes)" werden durch die Wörter „geliefert wird ( §§ 20 bis 20c des Gesetzes)" ersetzt. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ... 42. Die Angabe zu Abschnitt 13 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes". 43. § 35 wird wie folgt gefasst:  ... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Bier in das Steuergebiet, wenn dieses nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. (2) Auf ... gilt auch für das Verbringen oder Verbringenlassen von Bier in das Steuergebiet, wenn es nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das Hauptzollamt kann ... von Bier in das Steuergebiet steht der Aufnahme nach Satz 1 gleich, sofern das Bier nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das Hauptzollamt kann ...

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 1 6. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes
... es schließt sich eine Steuerbefreiung an" eingefügt. 8. In § 20 Absatz 6 wird das Wort „treffen" durch das Wort „erlassen" ersetzt.  ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 3; 4. Artikel 4 § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3, § 18 Absatz 5, § 20 Absatz 6, § 21 Absatz 8, § 24 Absatz 3, § 25 Absatz 4, die §§ 28 und ...