§ 8 Treibhausgasminderung
(1) 1Bei der Verwendung flüssiger Biomasse, die ab dem 1. Januar 2018 in Verkehr gebracht wird, muss die Minderung der Treibhausgasemissionen
- 1.
- mindestens 50 Prozent erzielen, sofern die letzte Schnittstelle, die die flüssige Biomasse produziert hat, vor dem oder am 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen worden ist, oder
- 2.
- mindestens 60 Prozent erzielen, sofern die letzte Schnittstelle, die die flüssige Biomasse produziert hat, nach dem 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen worden ist.
2Für Anlagen, die nach dem 5. Oktober 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2016 erstmals den Betrieb aufgenommen haben, ist die Anforderung nach Satz 1 Nummer 2 erst ab dem 29. Juni 2018 anzuwenden.
3Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der letzten Schnittstelle ist der Zeitpunkt der erstmaligen Produktion von flüssigen Biobrennstoffen.
(2)
1Die Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Minderungen der Treibhausgasemissionen erfolgt anhand tatsächlicher Werte nach der in
Anlage 1 festgelegten Methodik.
2Die tatsächlichen Werte der Treibhausgasemissionen sind anhand genau zu messender Daten zu bestimmen.
3Messungen von Daten werden insbesondere dann als genau anerkannt, wenn sie nach einer der folgenden Maßgaben durchgeführt werden:
- 1.
- eines nach dieser Verordnung anerkannten Zertifizierungssystems oder
- 2.
- eines Systems, das als Grundlage für die genaue Messung von Daten anerkannt ist von
- a)
- der Europäischen Kommission auf Grund des Artikels 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 oder Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG oder
- b)
- der zuständigen Behörde.
4Die zuständige Behörde macht die Regelungen nach Satz 3 Nummer 2 im Bundesanzeiger bekannt.
(3)
1Bei der Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Minderungen von Treibhausgasemissionen nach Absatz 2 können die in
Anlage 2 aufgeführten Standardwerte ganz oder teilweise für die Formel in
Anlage 1 Nummer 1 herangezogen werden.
2Standardwerte gemäß
Anlage 2 Nummer 1 können nur dann herangezogen werden, wenn der gemäß
Anlage 1 Nummer 7 berechnete Wert der Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen kleiner oder gleich Null ist.
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interne Verweise§ 14 BioSt-NachV Anerkannte Nachweise (vom 29.06.2018) ... Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ...
§ 15 BioSt-NachV Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen (vom 29.06.2018) ... der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Treibhausgasminderung nach § 8 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ... und 4. die Biomasse die Mindestanforderungen an die Treibhausgasminderung nach § 8 erfüllt. (2) Zur Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen sind nur letzte ...
§ 18 BioSt-NachV Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise (vom 29.06.2018) ... auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllt, b) des Energiegehalts der flüssigen Biomasse in Megajoule, ... werden kann, ohne dass die Treibhausgasemissionen der Herstellung und Lieferung die nach § 8 vorgeschriebenen Werte der Treibhausgasminderung unterschreiten würden, und f) ...
§ 21 BioSt-NachV Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben (vom 29.06.2018) ... flüssige Biomasse die Mindestanforderungen an die Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 8 Absatz 1 auch bei dieser Verwendung erfüllt. Die zuständige Behörde kann eine ... dass die flüssige Biomasse die Mindestanforderungen an die Treibhausgasminderung nach § 8 Absatz 1 auch bei einem Betrieb in diesem Land oder in dieser Region ...
§ 23 BioSt-NachV Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise (vom 29.06.2018) ... 2009/28/EG entsprechen, kann die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch einen Nachhaltigkeitsnachweis nachgewiesen werden, der belegt, dass die Biomasse in ... von Biomasse abgeschlossen hat, die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch Nachhaltigkeitsnachweise der in dem Vertrag benannten Stelle nachgewiesen werden, wenn ...
§ 26 BioSt-NachV Ausstellung von Zertifikaten (vom 29.06.2018) ... der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Treibhausgasminderung nach § 8 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ...
§ 33 BioSt-NachV Anerkennung von Zertifizierungssystemen (vom 29.06.2018) ... der Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 , enthalten oder auch nachträglich mit Auflagen versehen werden, wenn dies erforderlich ist, ... Länder oder Staaten, 3. einzelne Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 oder 4. den Betrieb einer elektronischen Datenbank zum Zweck des Nachweises ...
§ 74 BioSt-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020) ... Bekanntmachung nach § 2 Absatz 6 Satz 3, 2. die Anerkennung von Regelungen nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b , ihre Bekanntmachung nach § 8 Absatz 2 Satz 4 und die Bekanntmachung nach Anlage 1 Nummer 10 ... von Regelungen nach § 8 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe b, ihre Bekanntmachung nach § 8 Absatz 2 Satz 4 und die Bekanntmachung nach Anlage 1 Nummer 10 Satz 2, 3. die Entgegennahme von ...
Anlage 4 BioSt-NachV (zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1) Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme (vom 27.06.2020) ... Regelungen darüber, a) wie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 für die Herstellung und Lieferung der flüssigen Biomasse unter Berücksichtigung ... Nachweis darüber vorlegen müssen, dass sie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, bb) welchen Inhalt und Umfang die Dokumentation nach § 26 Absatz ... zu machen, cc) welche Daten für die Berechnung der Treibhausgasminderung nach § 8 gemessen werden müssen und wie genau diese Daten sein müssen, dd) wie in ...
Zitat in folgenden NormenEmissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz flüssiger Biobrennstoffe (vom 29.06.2018) ... eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe die Nachhaltigkeitsanforderungen der §§ 4 bis 8 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174) erfüllen, die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 70 des ... ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass lediglich die Nachhaltigkeitsanforderungen nach § 8 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt sein müssen; diese Einschränkung gilt nicht für flüssige Biomasse ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEuroparechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 1 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Treibhausgasminderung". b) ... geändert: a) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Treibhausgasminderung". b) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: ... 5 werden durch folgende Angaben zu den Anlagen 1 bis 4 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 8 Absatz 2 ) Methode zur Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten ... Biomasse erzielten Treibhausgasminderung anhand tatsächlicher Werte Anlage 2 (zu § 8 Absatz 3 ) Standardwerte zur Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten ... (ABl. L 351 vom 9.12.2014, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Treibhausgasminderung (1) Bei der ... Fassung anzuwenden." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Treibhausgasminderung (1) Bei der Verwendung flüssiger Biomasse, die ab dem 1. ... oder gleich Null ist." 5. In § 10 werden die Wörter „, wobei § 8 Absatz 2 nicht anzuwenden ist" gestrichen. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: ... 1. für § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit den §§ 4 bis 8 durch die Vorlage eines Nachweises nach § 14 und 2. für § 3 Absatz 1 ... der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Treibhausgasminderung nach § 8 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ... „4. die Biomasse die Mindestanforderungen an die Treibhausgasminderung nach § 8 erfüllt." b) Die Absätze 2 und 3 werden durch folgenden Absatz 2 ... werden, vor der Vermischung die Mindestanforderungen an die Treibhausgasminderung nach § 8 Absatz 1 erfüllt haben, oder". bb) In Buchstabe b Doppelbuchstabe aa werden die ... auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllt, b) des Energiegehalts der flüssigen Biomasse in Megajoule, ... werden kann, ohne dass die Treibhausgasemissionen der Herstellung und Lieferung die nach § 8 vorgeschriebenen Werte der Treibhausgasminderung unterschreiten würden, und f) ... flüssige Biomasse die Mindestanforderungen an die Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 8 Absatz 1 auch bei dieser Verwendung erfüllt. Die zuständige Behörde kann eine Methode zur ... dass die flüssige Biomasse die Mindestanforderungen an die Treibhausgasminderung nach § 8 Absatz 1 auch bei einem Betrieb in diesem Land oder in dieser Region erfüllt." 16. In ... der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten Treibhausgasminderung nach § 8 berücksichtigt werden müssen; die Treibhausgasemissionen sind jeweils in Gramm ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 8 Absatz 2 ) Methode zur Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten ... 37. Die Überschrift der Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 8 Absatz 3 ) Standardwerte zur Berechnung der durch die Verwendung von flüssiger Biomasse erzielten ...
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
G. v. 07.08.2008 BGBl. I S. 1658; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
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