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Artikel 1 - Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte (WohnortPEG k.a.Abk.)

G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3526
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 860-5-22 Sozialgesetzbuch

Artikel 1 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 WohnortPEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WohnortPEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 WohnortPEG Übergangsregelungen
... Gesundheit den Betrag feststellen. § 3 Die in Artikel 1 Nr. 9 vorgesehene Änderung des Inhalts der Krankenversichertenkarte ist jeweils bei der ... des Inkrafttretens dieses Gesetzes für eine Kassenart kein Landesverband, gilt Artikel 1 Nr. 7 ...
Artikel 4 WohnortPEG Überprüfung der Honorarentwicklung
... des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte (Artikel 1 ) und der damit verbundenen Beseitigung von Verwerfungen hinsichtlich der Höhe der ...