Artikel 4 - Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (PKGrGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 4. August 2009 PKGrG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kontrollgremiumgesetz vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.



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