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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-HelfRGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.

 
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