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Artikel 7 - Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze (IntVerstZVG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 AVAG § 31

In § 31 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288, 436), das zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verfügungen" die Wörter „oder einstweilige Anordnungen" und nach dem Wort „Zivilprozessordnung" die Wörter „oder nach § 53 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" eingefügt.

 
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 IntVerstZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntVerstZVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 IntVerstZVG Inkrafttreten
... 5 bis 8 treten am 1. September 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3830
Bekanntmachung AVAGNB
... 2008 (BGBl. I S. 2586), 10. den am 1. September 2009 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474). (gesamter Text und Fassungshistorie ...