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Eingangsformel - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

*)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung

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der Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 32) und

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der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. L 184 vom 14.7.2007, S. 17).

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