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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Artikel 5 Änderung der Aktionärsforumsverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2009 AktFoV § 3

In § 3 Abs. 2 Satz 1 der Aktionärsforumsverordnung vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3193) wird die Angabe „§ 135 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 135 Abs. 8" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 ARUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ARUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 ARUG Inkrafttreten
... auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Abweichend hiervon treten die Artikel 5 und 8 am 1. November 2009 und Artikel 12 am 2. September 2009 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Die Aktionärsforumsverordnung vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3193), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, wird wie folgt ...