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Artikel 3 - Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (6. AEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Vorschriften des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 3. Dezember 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2009.

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