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§ 7 - Gendiagnostikgesetz (GenDG)

G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2529, 3672 (Nr. 50); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 4 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.02.2010, abweichend siehe § 27; FNA: 2121-63 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 7 Arztvorbehalt



(1) Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen oder Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden.

(2) Die genetische Analyse einer genetischen Probe darf nur im Rahmen einer genetischen Untersuchung von der verantwortlichen ärztlichen Person oder durch von dieser beauftragte Personen oder Einrichtungen vorgenommen werden.

(3) Eine genetische Beratung nach § 10 darf nur durch in Absatz 1 genannte Ärztinnen oder Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden.

 
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Zitierungen von § 7 GenDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GenDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 GenDG Einwilligung (vom 26.11.2019)
... Satz 1 umfasst auch die Einwilligung in die Verarbeitung genetischer Daten. Eine nach § 7 Abs. 2 beauftragte Person oder Einrichtung darf die genetische Analyse nur vornehmen, wenn ihr ein ... zu dokumentieren. Die verantwortliche ärztliche Person hat der nach § 7 Abs. 2 beauftragten Person oder Einrichtung unverzüglich einen Nachweis des Widerrufs zu ...
§ 10 GenDG Genetische Beratung
... Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 und 3 erfüllt, anbieten. Wird bei der betroffenen Person eine genetische Eigenschaft ... durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 und 3 erfüllt, genetisch zu beraten, soweit diese nicht im Einzelfall nach vorheriger ...
§ 11 GenDG Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen (vom 26.11.2019)
... der die genetische Beratung durchgeführt hat, mitgeteilt werden. (2) Eine nach § 7 Abs. 2 mit der genetischen Analyse beauftragte Person oder Einrichtung darf das Ergebnis der genetischen ...
§ 12 GenDG Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen (vom 26.11.2019)
... einer Vernichtung nach Satz 2 Nr. 1 in der Verarbeitung einzuschränken und dies der nach § 7 Abs. 2 beauftragten Person oder Einrichtung mitzuteilen. Satz 2 Nr. 2 gilt auch, wenn die ... und Einschränkung der Verarbeitung des Ergebnisses einer genetischen Analyse durch die nach § 7 Abs. 2 beauftragte Person oder Einrichtung ...
§ 13 GenDG Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
... die sie gewonnen worden ist. Die verantwortliche ärztliche Person oder die nach § 7 Abs. 2 beauftragte Person oder Einrichtung hat die genetische Probe unverzüglich zu ...
§ 15 GenDG Vorgeburtliche genetische Untersuchungen (vom 01.01.2023)
... worden ist, 2. eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 und 3 erfüllt, den Vertreter entsprechend Absatz 2 genetisch beraten und 3. der ...
§ 17 GenDG Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (vom 01.01.2023)
... mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher Hochschulausbildung vorgenommen werden. § 7 Abs. 2 gilt entsprechend. (5) § 11 Abs. 2 bis 4 über die Mitteilung der Ergebnisse ...
§ 20 GenDG Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
... festzustellen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Die §§ 7 bis 16 gelten ...
§ 23 GenDG Richtlinien
... 2. die Anforderungen an die Qualifikation a) zur genetischen Beratung nach § 7 Abs. 3, b) der auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung erfahrenen ärztlichen ...
§ 26 GenDG Bußgeldvorschriften (vom 26.11.2019)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 7 Absatz 1 oder 2 , auch in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder ...
§ 27 GenDG Inkrafttreten
... in Kraft. (3) § 5 tritt am 1. Februar 2011 in Kraft. (4) § 7 Abs. 3 tritt am 1. Februar 2012 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 23 2. DSAnpUG-EU Änderung des Gendiagnostikgesetzes
... 26 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 7 Absatz 1 oder 2 , auch in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Satz 2, oder entgegen § 17 Absatz 4 Satz 1 oder ...