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Artikel 3 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (5. WeinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.

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