... von Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Gebiete im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und in Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5, von Maßnahmen nach § 34 ...
... sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 , durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere ...
... den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 zu erklären. (3) Die Schutzerklärung bestimmt den Schutzzweck ... und des Festlandsockels zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 richten sich nach § 57. (7) Für Schutzerklärungen im Sinne der ...
... ein Natura 2000-Gebiet ein geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 ist, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck ... (7) Für geschützte Teile von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 sind die Absätze 1 bis 6 nur ...
... die Erklärung von Gebieten zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 auch dazu dienen, zusammenhängende und repräsentative Netze geschützter ...
... Erklärung der Meeresgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter ... Erklärung der Meeresgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 , einschließlich ihrer Auswahl, sind die folgenden Maßgaben zu beachten: 1. ...
... und Wiederherstellungsmaßnahmen a) für den Biotopverbund im Sinne des § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes , b) für Gebiete im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 des ... des § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, b) für Gebiete im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und c) in Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des ...
... Erklärung der Meeresgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 , einschließlich ihrer Auswahl, sind die folgenden Maßgaben zu beachten:". ...
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... von Gebieten zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 auch dazu dienen, zusammenhängende und repräsentative Netze geschützter ...
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Hamburg)