interne Verweise§ 47 BNatSchG Einziehung und Beschlagnahme (vom 16.09.2017) ... Landschaftspflege zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage ... Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage einer Bescheinigung einer sonstigen ...
§ 51a BNatSchG Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union (vom 16.09.2017) ... Warenkategorien keiner amtlichen Kontrolle durch die in Absatz 1 genannten Behörden, findet § 51 Anwendung. (3) Wird im Rahmen der amtlichen Kontrollen für die in Absatz ... ist, kann diese eingezogen werden; eingezogene Pflanzen können vernichtet werden. § 51 Absatz 5 gilt entsprechend. Die Frist nach Satz 1 kann angemessen verlängert werden, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ... zum Erlass von Rechtsverordnungen" gestrichen. g) Nach der Angabe zu § 51 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 51a Überwachung des ... und Landschaftspflege zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage ... zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage einer Bescheinigung einer sonstigen ... 49 Absatz 3" durch die Angabe „§ 49 Absatz 2" ersetzt. 13. § 51 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... durch die Wörter „Die Absätze 2 und 2a gelten" ersetzt. 14. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Überwachung des ... Warenkategorien keiner amtlichen Kontrolle durch die in Absatz 1 genannten Behörden, findet § 51 Anwendung. (3) Wird im Rahmen der amtlichen Kontrollen für die in Absatz 1 Nummer ... ist, kann diese eingezogen werden; eingezogene Pflanzen können vernichtet werden. § 51 Absatz 5 gilt entsprechend. Die Frist nach Satz 1 kann angemessen verlängert werden, längstens ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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