Zitierungen von § 51 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 BNatSchG Einziehung und Beschlagnahme (vom 16.09.2017)
... Landschaftspflege zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage ... Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage einer Bescheinigung einer sonstigen ...
§ 48 BNatSchG Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (vom 27.06.2020)
... Verordnung (EG) Nr. 865/2006, f) für die Verwertung der von den Zollstellen nach § 51 eingezogenen lebenden Tieren und Pflanzen sowie für die Verwertung der von Zollbehörden ... lebenden Tieren und Pflanzen sowie für die Verwertung der von Zollbehörden nach § 51 eingezogenen toten Tiere und Pflanzen sowie Teilen davon und Erzeugnisse daraus, soweit diese von ...
§ 51a BNatSchG Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union (vom 16.09.2017)
... Warenkategorien keiner amtlichen Kontrolle durch die in Absatz 1 genannten Behörden, findet § 51 Anwendung. (3) Wird im Rahmen der amtlichen Kontrollen für die in Absatz ... ist, kann diese eingezogen werden; eingezogene Pflanzen können vernichtet werden. § 51 Absatz 5 gilt entsprechend. Die Frist nach Satz 1 kann angemessen verlängert werden, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... zum Erlass von Rechtsverordnungen" gestrichen. g) Nach der Angabe zu § 51 wird die folgende Angabe eingefügt: „§ 51a Überwachung des ... und Landschaftspflege zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage ... zuständigen Behörden beschlagnahmt oder eingezogen werden. § 51 gilt entsprechend; § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch die Vorlage einer Bescheinigung einer sonstigen ... 49 Absatz 3" durch die Angabe „§ 49 Absatz 2" ersetzt. 13. § 51 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... durch die Wörter „Die Absätze 2 und 2a gelten" ersetzt. 14. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Überwachung des ... Warenkategorien keiner amtlichen Kontrolle durch die in Absatz 1 genannten Behörden, findet § 51 Anwendung. (3) Wird im Rahmen der amtlichen Kontrollen für die in Absatz 1 Nummer ... ist, kann diese eingezogen werden; eingezogene Pflanzen können vernichtet werden. § 51 Absatz 5 gilt entsprechend. Die Frist nach Satz 1 kann angemessen verlängert werden, längstens ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 421 10. ZustAnpV Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... Satz 2, Absatz 5 Satz 2, § 48 Absatz 1 Nummer 1, § 49 Absatz 2 und 3 Satz 1 sowie § 51 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz und ...


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