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Zitierungen von § 40c BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40c BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48a BNatSchG Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten (vom 27.06.2020)
... des Festlandsockels und b) für die Erteilung von Genehmigungen gemäß § 40c bei Verbringung aus dem Ausland; 3. die zuständigen Dienststellen der ...
§ 51a BNatSchG Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union (vom 16.09.2017)
... Art aus Drittstaaten verbracht werden sollen, ohne dass eine erforderliche Genehmigung nach § 40c vorgelegt oder eine Berechtigung nach Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 glaubhaft ...
§ 69 BNatSchG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2022)
... dort genannte Pflanze oder ein Tier ausbringt, 17a. einer mit einer Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2, oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen ... 17a. einer mit einer Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2 , oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,  ... Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2, oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 18. ohne Genehmigung nach § 42 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMUV (BMUVBGebV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2021 BGBl. I S. 2334; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 247
Anlage BMUVBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 16.09.2023)
... 40 BNatSchG nach Zeitaufwand 1.2 Genehmigung nach § 40c BNatSchG im Fall des Verbringens aus dem Ausland nach Zeitaufwand  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § ... „Absatz 1" ersetzt. 5. Nach § 40 werden die folgenden §§ 40a bis 40f eingefügt: „§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten ... es, wenn sie diese Berechtigung glaubhaft macht. § 47 gilt entsprechend. § 40c Genehmigungen (1) Abweichend von den Verboten des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe a, b, ... des Festlandsockels und b) für die Erteilung von Genehmigungen gemäß § 40c bei Verbringung aus dem Ausland; 3. die zuständigen Dienststellen der ... folgende Nummer 17a eingefügt: „17a. einer mit einer Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2, oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen ... einer mit einer Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2 , oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,". ... Genehmigung nach § 40c Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 40c Absatz 2, oder nach § 40c Absatz 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,". cc) In Nummer 21 werden die ...

Verordnung zur Ergänzung der Gebührentatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Bundesamtes für Naturschutz
V. v. 18.07.2019 BGBl. I S. 1107
Artikel 1 NagProtBGebVEV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz
... in Euro „4. Genehmigung nach § 40c des Bundesnatur- schutzgesetzes im Fall des Verbringens aus dem Ausland 50 bis ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)
V. v. 25.03.1998 BGBl. I S. 629; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 95 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BfNKostV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 03.08.2019)
... aus dem Ausland 16 4. Genehmigung nach § 40c des Bundesnatur- schutzgesetzes im Fall des Verbringens aus dem Ausland 50 bis ...