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Frühere Fassungen von § 53 WHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.07.2015 (14.04.2016)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Rheinland-Pfalz)
vom 14.04.2016 BGBl. I S. 715
aktuell vorher 08.08.2013 (19.02.2014)Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen)
vom 19.02.2014 BGBl. I S. 112
aktuellvor 08.08.2013 (19.02.2014)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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