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Zitierungen von § 108 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
neugefasst B. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 962, 2008 S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 31 WaStrG Strom- und schiffahrtspolizeiliche Genehmigung (vom 01.12.2021)
... die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 und 5 Satz 1 bis 6 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3901
Artikel 2 BImSchGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 107 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie ... von Energie aus erneuerbaren Quellen handelt." 7. Nach § 107 wird folgender § 108 angefügt: „§ 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur ... 7. Nach § 107 wird folgender § 108 angefügt: „ § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie ...
Artikel 3 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
... die Erteilung der Genehmigung gelten § 11a Absatz 4 und 5 Satz 1 bis 6 sowie § 108 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend, wenn es sich um eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ...