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Artikel 14 - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WRNG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung des Umweltschadensgesetzes


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 USchadG § 2, Anlage 1

Das Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „§ 22a" durch die Angabe „§ 90" ersetzt.

2.
Die Nummern 3 bis 6 der Anlage 1 werden wie folgt gefasst:

„3.
Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge von Schadstoffen in Oberflächengewässer gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen.

4.
Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge von Schadstoffen in das Grundwasser gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen.

5.
Entnahmen von Wasser aus Gewässern gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen.

6.
Aufstauungen von oberirdischen Gewässern gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, die einer Erlaubnis oder Bewilligung gemäß § 8 Absatz 1 oder gemäß § 68 Absatz 1 oder Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen."

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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 WRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes
B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Bekanntmachung USchadGNB
... vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), 5. den am 1. März 2010 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585 ), 6. den am 14. Februar 2012 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Februar ...

Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148, 1281
Artikel 7 PflSchNOG Änderung des Umweltschadensgesetzes
... c des Umweltschadensgesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt ...