Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.07.2013 aufgehoben
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§ 4 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 4 Anrechenbare Kosten


§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten zur Herstellung, zum Umbau, zur Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie den damit zusammenhängenden Aufwendungen. Sie sind nach fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften (Kostenvorschriften) auf der Grundlage ortsüblicher Preise zu ermitteln. Wird in dieser Verordnung die DIN 276 in Bezug genommen, so ist diese in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen. Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.

(2) Als anrechenbare Kosten gelten ortsübliche Preise, wenn der Auftraggeber

1.
selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt,

2.
von bauausführenden Unternehmen oder von Lieferanten sonst nicht übliche Vergünstigungen erhält,

3.
Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausführt oder

4.
vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile einbauen lässt.

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Zitierungen von § 4 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 HOAI Begriffsbestimmungen
... Baugrundstück und zur Erschließung zugrunde; wird die Kostenschätzung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: ... Berechnung und Beurteilung der Kosten relevante Erläuterungen zugrunde; wird sie nach § 4 Absatz 1 Satz 3 auf der Grundlage der DIN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten nach ...
Anlage 1 HOAI (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen
... zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten sein. (4) Die §§ 4 , 6, 35 und 36 gelten sinngemäß. (5) Die Vertragsparteien können ... Möbel und Textilien des betreffenden Innenraums sein. (4) Die §§ 4 , 6, 35 und 36 gelten sinngemäß. (5) Werden bei Innenräumen nicht ... Kosten können die Herstellungskosten des Objekts sein. Sie sind zu ermitteln nach § 4 und 1. bei Gebäuden nach § 32, 2. bei Ingenieurbauwerken nach ...


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