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§ 27 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan



Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:

1.
für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5 Prozent,

2.
für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,

3.
für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20 bis 40 Prozent und

4.
für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent.

Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.



 

Zitierungen von § 27 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 HOAI Honorare für Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 27 aufgeführten Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in der folgenden ...
Anlage 10 HOAI (zu § 27) Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan