Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
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- a)
- Festlegen des räumlichen Geltungsbereichs und Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen,
- b)
- Ermitteln des nach dem Baugesetzbuch erforderlichen Leistungsumfangs,
- c)
- Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig,
- d)
- Überprüfen, inwieweit der Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann,
- e)
- Ortsbesichtigungen;
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsvorgaben
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- a)
- Bestandsaufnahme
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- Ermitteln des Planungsbestands, wie die bestehenden Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind,
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- Ermitteln des Zustands des Planbereichs, wie Topographie, vorhandene Bebauung und Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzungen, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, Baugrund, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Denkmalschutz und Milieuwerte, Naturschutz, Baustrukturen, Gewässerflächen, Eigentümer, durch: Begehungen, zeichnerische Darstellungen, Beschreibungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter; die Ermittlungen sollen sich auf die Bestandsaufnahme gemäß Flächennutzungsplan und deren Fortschreibung und Ergänzung stützen beziehungsweise darauf aufbauen,
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- Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen,
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- Örtlicher Erhebungen,
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- Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner,
- b)
- Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands,
- c)
- Prognose der voraussichtlichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen unter Verwendung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
- d)
- Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung;
Leistungsphase 3: Vorentwurf
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- Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen,
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- Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung,
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- Berücksichtigen von Fachplanungen,
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- Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können,
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- Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden,
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- Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich Erörterung der Planung,
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- Überschlägige Kostenschätzung,
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- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber und den Gremien der Gemeinde;
Leistungsphase 4: Entwurf
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- Entwurf des Bebauungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung,
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- Mitwirken bei der überschlägigen Ermittlung der Kosten und, soweit erforderlich, Hinweise auf bodenordnende und sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bilden soll,
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- Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen,
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- Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber;
Leistungsphase 5: Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung
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- Erstellen des Bebauungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung und seiner Begründung für die Anzeige oder Genehmigung in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-WeißAusfertigung nach den Landesregelungen.