Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
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- a)
- Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeber und dem Objektplaner oder der Objektplanerin, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen,
- b)
- Zusammenfassen der Ergebnisse;
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
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- a)
- Analyse der Grundlagen,
- b)
- Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung,
- c)
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage,
- d)
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
- e)
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,
- f)
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
- g)
- Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse;
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
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- a)
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf,
- b)
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile,
- c)
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung,
- d)
- Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen),
- e)
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,
- f)
- Mitwirken bei der Kostenrechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
- g)
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung;
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
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- a)
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden,
- b)
- Zusammenstellen dieser Unterlagen,
- c)
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen;
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
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- a)
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung,
- b)
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen),
- c)
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen,
- d)
- Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse;
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
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- a)
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
- b)
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen;
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
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- a)
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen,
- b)
- Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlages,
- c)
- Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
- d)
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung,
- e)
- Mitwirken bei der Auftragserteilung;
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
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- a)
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- b)
- Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm),
- c)
- Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches,
- d)
- Mitwirken beim Aufmass mit den ausführenden Unternehmen,
- e)
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel,
- f)
- Rechnungsprüfung,
- g)
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276,
- h)
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran,
- i)
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle,
- j)
- Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
- k)
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
- l)
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag;
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
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- a)
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen,
- b)
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten,
- c)
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
- d)
- Mitwirken bei der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.