§ 8 GPV Ordnungswidrigkeiten ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, den Hersteller nicht, nicht richtig, ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, 2. entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 3, den unmittelbaren Lieferanten nicht, ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet oder 3. entgegen § 7 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 3, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht ...