Zitierungen von § 5 GPV
interne Verweise§ 3 GPV Zulassungsverfahren (vom 05.04.2017) ... der oder des Gegenprobensachverständigen und die Anschrift des Sitzes des jeweils nach § 5 akkreditierten Prüflaboratoriums sowie dessen von der Akkreditierungsstelle im Sinne des ...
§ 4 GPV Anzeigeverfahren (vom 05.04.2017) ... mitzuteilen. § 3 Absatz 5 und 7 Satz 2 gilt entsprechend. § 5 Bewertung und Anerkennung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3918
Artikel 1 GPVuPrüflabVÄndV Änderung der Gegenproben-Verordnung ... der oder des Gegenprobensachverständigen und die Anschrift des Sitzes des jeweils nach § 5 akkreditierten Prüflaboratoriums sowie dessen von der Akkreditierungsstelle im Sinne des ... vergebene Registrierungsnummer anzugeben." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als ... anzugeben." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von ...
Verordnung zur Anpassung lebensmittelrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2017/625
V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
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