Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Medien-Fortbildungsverordnung (MedienFortbV k.a.Abk.)

V. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2894, 3538 (Nr. 56); aufgehoben durch § 32 V. v. 27.11.2019 BGBl. I S. 1975
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 806-22-6-24 Berufliche Bildung
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Teil 1 Fortbildungsabschlüsse in der Medienwirtschaft
§ 1 Fortbildungsabschlüsse

Teil 1 Fortbildungsabschlüsse in der Medienwirtschaft

§ 1 Fortbildungsabschlüsse



Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen

1.
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien,

2.
Geprüfter Medienfachwirt Print/Geprüfte Medienfachwirtin Print,

3.
Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital.



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