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Zitierungen von § 23 Medien-Fortbildungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 MedienFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedienFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MedienFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 3 bis 8 sowie nach den §§ 23 und 24 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 9 MedienFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 10 bis 15 sowie nach den §§ 23 und 24 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 16 MedienFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 17 bis 24 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 24 MedienFortbV Übergangsregelungen
... der Prüfungsteilnehmerin die Wiederholungsprüfung nach dieser Verordnung durch; § 23 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur ...
 
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