Die
Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel
11 des Gesetzes vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Anlage 4 wie folgt gefasst:
„Anlage 4 Luftraumklassifizierung und Flugverkehrsdienste".
- 2.
- § 5b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- Fluglotsen sowie Flugsicherungspersonal im Verwendungsbereich Fluginformationsdienst,".
- 3.
- In § 10 Absatz 2 wird jeweils das Wort „Flugsicherungsbetriebsdienste" durch das Wort „Flugverkehrsdienste" ersetzt.
- 4.
- In § 27a Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 2 oder 3" ersetzt.
- 5.
- In Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2 LuftVO) wird in der Überschrift das Wort „Flugsicherungsbetriebsdienste" durch das Wort „Flugverkehrsdienste" ersetzt.
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11