Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2009 -
1 BvR 2492/08 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 524) wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§
32 Absatz 6 Satz 2
Bundesverfassungsgerichtsgesetz).