Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2492/08 - (zu Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie Artikel 21 Nummer 1, 2, 7, 13 und 14 des Bayerischen Versammlungsgesetzes) (BVerfGE20090804 k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2994 (Nr. 58)
Geltung ab 15.09.2009; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 15. September 2009 BVerfGE20090217

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2009 - 1 BvR 2492/08 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Die einstweilige Anordnung vom 17. Februar 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 524) wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Absatz 6 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).



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