§ 2 Herstellung und Inverkehrbringen
(1) Wer Kriegswaffen herstellen will, bedarf der Genehmigung.
(2) Wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen von einem anderen erwerben oder einem anderen überlassen will, bedarf der Genehmigung.
interne Verweise§ 5 KrWaffKontrG Befreiungen (vom 04.08.2011) ... Einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf nicht, wer unter der Aufsicht oder als Beschäftigter eines anderen tätig ... tätig wird. In diesen Fällen bedarf nur der andere der Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a. (2) Wer Kriegswaffen auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Abs. 1, § ... oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten Empfänger keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 2. (3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die ... keiner Genehmigung nach § 2 Abs. 2. (3) Einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2 bedarf ferner nicht, wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ...
§ 11 KrWaffKontrG Genehmigungsbehörden (vom 27.06.2020) ... nicht bedarf, die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2 , 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a 1. für den Bereich der Bundeswehr auf das ...
§ 14 KrWaffKontrG Überwachungsbehörden (vom 28.12.2022) ... und der Einhaltung der in § 12 genannten Pflichten ist 1. in den Fällen der §§ 2 und 3 Abs. 1 und 2 sowie des § 4a das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ... Wohnung wird insoweit eingeschränkt. (5) Wer einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf, ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die ...
§ 22a KrWaffKontrG Sonstige Strafvorschriften (vom 01.09.2013) ... zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 1 herstellt, 2. die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne ... 2. die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 2 Abs. 2 von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, 3. im ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis ... 1.1 Genehmigungen nach §§ 2 , 3 KrWaffKontrG für Inlandssachverhalte sowie nach §§ 2, 3, 4a KrWaffKontrG ... nach §§ 2, 3 KrWaffKontrG für Inlandssachverhalte sowie nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG für Auslandssachverhalte in Bezug auf NATO- und/oder EU-Länder ... 1.3 sowie 1.5 und 1.6 fallen 256 1.2 Genehmigungen nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG für Auslandssachverhalte in Bezug auf alle Länder, die nicht ... Nummer 1.3 und 1.5 fallen 1.015 1.3 Genehmigungen nach §§ 2 , 3, 4a KrWaffKontrG im Zusammenhang mit Vorführungen (Messen, Ausstellungen, ... Zwecke der Durchfuhr 173 1.6 Erwerbsgenehmigung nach § 2 Absatz 2 KrWaffKontrG , die der Sicherung von Kriegswaffen dient 37 ...
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 1. KrWaffKontrGDV (vom 27.06.2020) ... Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2 , 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a des Gesetzes wird 1. für den Bereich der ...
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
§ 9 2. KrWaffKontrGDV Führung und Inhalt des Kriegswaffenbuches (vom 20.03.2020) ... des Erwerbs der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen an Stelle von Genehmigungen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen auf Grund zwischenstaatlicher Verträge Erlaubnisse oder Anmeldebescheinigungen der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1595
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