interne Verweise§ 5 KrWaffKontrG Befreiungen (vom 04.08.2011) ... Einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf nicht, wer unter der Aufsicht oder als Beschäftigter eines anderen tätig ... wird. In diesen Fällen bedarf nur der andere der Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a. (2) Wer Kriegswaffen auf Grund einer Genehmigung nach § 3 Abs. 1, § ...
§ 11 KrWaffKontrG Genehmigungsbehörden (vom 27.06.2020) ... (3) Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen des § 4 Abs. 1 kann durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, auf das ...
§ 14 KrWaffKontrG Überwachungsbehörden (vom 28.12.2022) ... 4a das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und 2. in den Fällen des § 4 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig. ... insoweit eingeschränkt. (5) Wer einer Genehmigung nach den §§ 2 bis 4a bedarf, ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die ...
§ 22a KrWaffKontrG Sonstige Strafvorschriften (vom 01.09.2013) ... eingetragen sind, absichtlich oder wissentlich Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 4 befördert, die außerhalb des Bundesgebietes ein- und ausgeladen und durch das ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von KriegswaffenV. v. 30.07.1961 BAnz. Nr. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Zitat in folgenden NormenErste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 37 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 1 1. KrWaffKontrGDV (vom 27.06.2020) ... (2) Die Befugnis zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen des § 4 Abs. 1 des Gesetzes wird auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1595
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