Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 55 Absatz 1a des Energiesteuergesetzes (EnergieStG55B k.a.Abk.)

B. v. 17.09.2009 BGBl. I S. 3139 (Nr. 62)
Geltung ab 29.09.2009; FNA: 612-20-2 Verbrauchsteuern und Monopole

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 29. September 2009 EnergieStG § 55

Nach § 55 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534; 2008 I S. 660, 1007) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Bundesregierung die nach § 55 Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Energiesteuergesetzes erforderliche Feststellung am 16. September 2009 getroffen hat und dass die Steuerentlastung nach § 55 des Energiesteuergesetzes damit bis zum 31. Dezember 2010 gewährt wird.



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