Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.12.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 11 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

V. v. 30.09.2009 BGBl. I S. 3182 (Nr. 65); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Geltung ab 02.11.2009, abweichend siehe § 71; FNA: 754-22-4 Energieversorgung
|

§ 11 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen



1Der Nachweis, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind, erfolgt durch die Vorlage der in § 14 aufgeführten Dokumente. 2Der Nachweispflichtige hat die Dokumente der Biokraftstoffquotenstelle vorzulegen.





 

Frühere Fassungen von § 11 Biokraft-NachV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.06.2018Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
vom 26.06.2018 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 09.04.2016Artikel 2 Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 590
aktuellvor 09.04.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 2 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... infolge von Landnutzungsänderungen kleiner oder gleich Null ist." 6. § 11 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Nachweispflichtige hat die Dokumente der ...

Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 2 BioKrQAÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... stammen aus der Land- oder Fischwirtschaft oder aus Aquakulturen." 8. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Nachweis über die Erfüllung der ... aus Aquakulturen." 8. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen Der Nachweis, dass die ...