(1) Die zuständige Behörde kann Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen vorläufig anerkennen, wenn eine abschließende Prüfung der Voraussetzungen nach §
33 Absatz 1 und §
43 Absatz 1 nicht möglich ist, die Voraussetzungen jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt sein werden. Bei der vorläufigen Anerkennung von Zertifizierungssystemen bleibt §
33 Absatz 1 Nummer 1 unberührt, §
34 Absatz 1 ist nicht anzuwenden und §
34 Absatz 3 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Frist drei Monate beträgt. Bei der vorläufigen Anerkennung von Zertifizierungsstellen bleibt §
43 Absatz 1 Nummer 1, 4 und 5 unberührt.
(2) Die vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate befristet.
(3) Ein Rechtsanspruch auf vorläufige Anerkennung besteht nicht.
(4) Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen können aus einer vorläufigen Anerkennung keine Rechtsansprüche ableiten.
§ 66 Biokraft-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020) ... die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen nach Teil 3 Abschnitt 4 und nach § 59 , 8. die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungsstellen nach Teil 3 ... und Überwachung von Zertifizierungsstellen nach Teil 3 Abschnitt 5 Unterabschnitt 1 bis 3 und § 59 , 9. das Führen eines zentralen Informationsregisters nach Teil 4, 10. ...
Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsgebührenverordnung (BioNachGebV)
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4110
§ 1 BioNachGebV Erhebung von Gebühren ... sowie 2. nach den §§ 33, 36 Satz 2, §§ 43, 55 Absatz 1 und § 59 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt ...
Anlage BioNachGebV (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis ... tems (§ 60 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsver- ordnung, BioSt-NachV; § 59 der Biokraftstoff- Nachhaltigkeitsverordnung, Biokraft-NachV) 866,50 bis ... eines Zerti- fizierungssystems (§ 60 i. V. m. § 36 Satz 2 BioSt- NachV, § 59 i. V. m. § 36 Satz 2 Biokraft-NachV) 108,31 bis 541,56 ... Anerkennung einer Zertifizierungsstelle (§ 60 BioSt-NachV, § 59 Biokraft-NachV) 866,50 bis 1.299,74 2.2 Endgültige ...