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Zitierungen von § 11 TabStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 TabStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40h TabStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Tabakwaren gelten die §§ 11 und 30 ...
§ 47 TabStV Abgabe von Tabakwaren, zweckwidrige Verwendung (vom 01.07.2021)
... sind. Für die vollständige Zerstörung und den unwiederbringlichen Verlust gilt § 11 , für die Vernichtung gilt § 51 entsprechend. (2) Die Steuererklärung ...
§ 60 TabStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... mit § 13 Absatz 7, § 14 Absatz 6 oder § 37 Absatz 2 Satz 1, c) § 11 Satz 1 oder § 30 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 40h, d) § 12 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung
...  a) Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. entgegen § 11 Satz 1 , § 30 Absatz 1 oder 2 oder § 40 Absatz 6 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... „§ 7a Überprüfung der Erlaubnis". d) Die Angaben zu den §§ 11 , 16, 17, 21 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Vollständige ... Angaben zu den §§ 11, 16, 17, 21 und 27 werden wie folgt gefasst: „ § 11 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust  ... das Wort „zuständige" gestrichen. 14. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 11 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust".  ... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Tabakwaren gelten die §§ 11 und 30 entsprechend." 43. Nach § 40h wird folgender Abschnitt ... mit § 13 Absatz 7, § 14 Absatz 6 oder § 37 Absatz 2 Satz 1, c) § 11 Satz 1 oder § 30 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 40h, d) § 12 ...